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Infobrief Führerscheinumstellung ab 01.04.2021 B 197

Liebe Fahrschüler,

ab dem 01.April 2021 gibt es im Rahmen der Fahrausbildung in der Bundesrepublik Deutschland die sogenannte "Automatikregelung". Mittels einer Schaltkompetenzschulung und einer abschließenden Testung kann so die Schlüsselzahl 197 erworben werden, welche es ermöglicht, auch Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Schaltgetriebe zu führen. Die abschließende Fahrerlaubnisprüfung kann dann auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe durchgeführt werden.

Die Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug erleichtert dem Fahrschüler die Ausbildung. Die reine Fahrzeugbedienung fällt dem Fahranfänger mit einem Automatikfahrzeug wesentlich leichter. Wenn die praktische Ausbildung mit einem Automatikfahrzeug beginnt, kann sich der Fahrschüler aufgrund der erleichterten Fahrzeugbedienung viel früher mit der Verkehrsbeobachtung, der Fahrzeugpositionierung, der Geschwindigkeitswahl und der Kommunikation auseinandersetzen.

Ihr könnt in Zukunft eure Fahrstunden auf einem Automatikfahrzeug bis hin zur praktischen Prüfung machen. Wenn Ihr weiterhin auch auf einem Schaltwagen fahren wollt, ist dies weiterhin möglich. Dazu braucht es nur mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen, mit entsprechender 15minütiger Prüfung mit deinem Fahrlehrer, somit hast Du beides!

Für weitere Informationen stehen wir Euch gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Fahrschule Hanne Bohn
und Team