News

>> Begleitetes Fahren mit 17 (hier die Infos vom TÜV)

>> Die Sage vom teuren Führerschein


>> Befahren der Mittelinsel im Kreisverkehr

>> Neue Prüfungsfragen (hier der Link zum Fahrlehrermagazin)

>> Fahrverbot trotz unscharfen Radarfotos?

>> Kostenformel für den Führerschein

>> Kein blindes Vertrauen in Vorfahrtberechtigung

>> Zusammenstoß mit unbekanntem Tier

>> Kein Führerscheinentzug wegen hohen Alters

>> Kollision mit einsteigendem Fußgänger

>> Küssen verboten

>> Rettungswagen im Einsatz

>> Rechts vor links

>> Haftung für das Auslösen einer Ausweichreaktion

Kein Führerscheinentzug wegen hohen Alters

(jlp). Allein das hohe Alter eines Fahrerlaubnisinhabers (hier: 80 Jahre) und das damit regelmäßig verbundene Absinken sowohl der geistigen als auch der körperlichen Leistungsfähigkeit bietet für sich genommen keinen Anlass, die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr durch ein ärztliches Gutachten überprüfen zu lassen. Hinzukommen muss vielmehr, dass der altersbedingte Abbau der körperlichen und/oder geistigen Kräfte mit auf die Fahreignung bezogener Relevanz im Einzelfall zu greifbaren Ausfallerscheinungen geführt hat, die Zweifel an der uneingeschränkten Kraftfahreignung aufkommen lassen. Nur unter diesen engen Voraussetzungen kann die Führerscheinbehörde einen Führerschein einziehen.

Verwaltungsgericht Saarlouis, Az.: 10 L 790/11