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>> Begleitetes Fahren mit 17 (hier die Infos vom TÜV)

>> Die Sage vom teuren Führerschein


>> Befahren der Mittelinsel im Kreisverkehr

>> Neue Prüfungsfragen (hier der Link zum Fahrlehrermagazin)

>> Fahrverbot trotz unscharfen Radarfotos?

>> Kostenformel für den Führerschein

>> Kein blindes Vertrauen in Vorfahrtberechtigung

>> Zusammenstoß mit unbekanntem Tier

>> Kein Führerscheinentzug wegen hohen Alters

>> Kollision mit einsteigendem Fußgänger

>> Küssen verboten

>> Rettungswagen im Einsatz

>> Rechts vor links

>> Haftung für das Auslösen einer Ausweichreaktion


Küssen verboten

(jlp). Kommt es zu einem Frontalzusammenstoß zweier Autos mit Todesfolge dadurch, dass der Fahrzeugführer bei einer Geschwindigkeit von etwa 60 bis 70 km/h auf die Gegenfahrbahn gerät, weil er damit beschäftigt ist, seine Beifahrerin zu küssen, obwohl er bereits zuvor aus dem gleichen Grund eine Ampelschaltung zu spät beachtet hat und zudem fast einen Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug herbeigeführt hätte, wiegt das Verschulden des Fahrzeugführers derart schwer, dass es ein etwaiges Mitverschulden des nicht angeschnallten Unfallopfers vollständig verdrängt.

Landgericht Saarbrücken, Az.: 5 O 17/11