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>> Begleitetes Fahren mit 17 (hier die Infos vom TÜV)

>> Die Sage vom teuren Führerschein


>> Befahren der Mittelinsel im Kreisverkehr

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>> Fahrverbot trotz unscharfen Radarfotos?

>> Kostenformel für den Führerschein

>> Kein blindes Vertrauen in Vorfahrtberechtigung

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>> Kollision mit einsteigendem Fußgänger

>> Küssen verboten

>> Rettungswagen im Einsatz

>> Rechts vor links

>> Haftung für das Auslösen einer Ausweichreaktion

Rettungswagen im Einsatz

(jlp). Kommt es zu einem Unfall, weil ein Rettungswagen bei rotem Ampellicht in eine Kreuzung einfährt, und steht zur Überzeugung des Gerichts nicht fest, dass der Fahrer des Rettungswagens neben dem Blaulicht auch zuvor das Martinshorn in Betrieb gesetzt hat, dann kann dies zur Alleinhaftung des Rettungswagenhalters führen.

Oberlandesgericht Naumburg, Az.: 4 U 23/11