News

>> Begleitetes Fahren mit 17 (hier die Infos vom TÜV)

>> Die Sage vom teuren Führerschein


>> Befahren der Mittelinsel im Kreisverkehr

>> Neue Prüfungsfragen (hier der Link zum Fahrlehrermagazin)

>> Fahrverbot trotz unscharfen Radarfotos?

>> Kostenformel für den Führerschein

>> Kein blindes Vertrauen in Vorfahrtberechtigung

>> Zusammenstoß mit unbekanntem Tier

>> Kein Führerscheinentzug wegen hohen Alters

>> Kollision mit einsteigendem Fußgänger

>> Küssen verboten

>> Rettungswagen im Einsatz

>> Rechts vor links

>> Haftung für das Auslösen einer Ausweichreaktion

Zusammenstoß mit unbekanntem Tier

(jlp). Behauptet ein Kfz-Fahrzeugführer, dass er auf der Bundesautobahn mit einem Tier zusammengestoßen ist, und steht nicht fest, welche Größe das Tier hatte, so ist die Teilkaskoversicherung berechtigt, die Schadenersatzansprüche nur zu 50 Prozent des Rettungskostenersatzes zu regulieren. Zweifel sind insbesondere deshalb angezeigt, weil in Unfallnähe ein verendeter Hase aufgefunden wurde und weil ein Ausweichmanöver bei einem solchen Hasen regelmäßig nicht angezeigt ist. Auch wenn ein solch aufgefundener Tierkadaver nicht zwingend dafür spricht, dass gerade dieses Tier Unfallverursacher war, so ist umgekehrt nicht bewiesen, dass ein Ausweichmanöver zwingend notwendig war.

Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 5 U 356/10-57