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Keine Sperre bei Streit über Telefonrechnung

(jlp). Telefonanbieter dürfen Telefonanschlüsse ihrer Kunden nicht einfach sperren, wenn über die Richtigkeit der Telefonrechnung gestritten wird. Das Gericht hält den Kunden für schutzwürdig. Es könne nicht sein, dass der Kunde seine Rechnung nur deshalb bezahle, weil er sonst eine Telefonsperre befürchten müsse, so die Begründung. Der Telefonkunde muss also nicht erst einen unter Umständen jahrelangen Rechtsstreit führen. Mit einer einstweiligen Verfügung erhält er vorläufigen Rechtsschutz, bis über die Angelegenheit abschließend entschieden ist.
Landesgericht München, Az.: 37 O 21210/11