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Unfall mit fabrikneuem Pkw

Unfall mit fabrikneuem Pkw (jlp).
Bei Beschädigung eines fabrikneuen Autos, das vor weniger als einem Monat zugelassen wurde und eine Laufleistung von weniger als 1.000 Kilometer aufweist, muss sich ein Geschädigter nicht auf die Reparaturkostenabrechnung in Verbindung mit der Erstattung einer Wertminderung verweisen lassen, wenn es sich um einen Schaden handelt, der sich nicht durch bloßes Auswechseln von Teilen folgenlos beseitigen lässt. Er kann Ersatz der Kosten für die Anschaffung eines Neuwagens verlangen.
Oberlandesgericht Nürnberg, Az.: 5 U 29/08